Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Interessierte,

mit diesem Blog wollen wir als Gewerkschaft ver.di euch / Sie über aktuelle Vorgänge beim Elektrohändler Alpha Tecc in Forchheim transparent und schnell informieren und euch / Ihnen Gelegenheit geben, sich zu äußern.Wir haben uns für diese Informationsverbreitung aus unterschiedlichen Gründen entschieden: Zum einen seid ihr / sind Sie so nicht mehr auf Gerüchte angewiesen, die ja alltäglich aufkommen, zum anderen kommen über diesen Kanal Informationen aus erster Hand blitzschnell zu Euch / Ihnen nach Hause.Wir werden unser Bestes geben, so aktuell wie möglich, und so ausführlich wie nötig zu informieren. Gerne könnt ihr Euch / können Sie sich durch Kommentare einbringen. Zensur wird unsererseits bei Einträgen ausgeübt, die offensichtliich unfair sind, klar die Unwahrheit verbreiten oder ins Niveaulose abgleiten.Wir wünschen uns und euch / Ihnen viel Spaß beim Lesen und Schreiben und Kommentieren.



Euer / Ihr ver.di-Infoblog-Team



Freitag, 24. Mai 2013

Sozialtarifvertrag (STV) oder Sozialplan: Wo liegt da der Unterschied? 

am Beispiel von "Hugendubel"

Auch für AlphaTecc eine Option!!!!


Zunächst einmal müssen sich ein Sozialtarifvertrag oder ein betrieblicher Sozial­plan inhaltlich nicht voneinander unterscheiden. Prinzipiell kann in beiden das gleiche geregelt werden. Übrigens hat das Bundesarbeitsgericht höchstrichterlich entschieden, dass alle Dinge, die man typischerweise in einem Sozialplan verein­bart (Abfindungen, Versetzungen, Qualifizierungen etc.) eben auch tariffähig sind.Kommen wir nun darauf zu sprechen, warum STV und Sozialplan dennoch zwei Paar Stiefel sind. Das liegt zum einen daran, mit wem der Arbeitgeber die Vereinbarungen trifft. Bei einem Tarifvertrag ist dies immer die Gewerkschaft (im Falle von Hugendubel also ver.di), beim Sozialplan der örtliche Betriebsrat oder der Gesamtbetriebsrat. 
Damit sind wir auch schon beim Kernproblem angelangt, nämlich der Frage der Durchsetzbarkeit. Wenn die Geschäftsleitung den Betriebsräten eine so starke Rolle zuweist, ehrt das sicherlich unsere Interessenvertretungen. Aber ausgerechnet in allen Fragen, die mit der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens zu tun haben, also dort, wo letztlich über die Arbeitsplätze entschieden wird, billigt der Gesetzgeber dem Betriebsrat nur relativ schwache Beteiligungsrechte zu. Da gibt es überhaupt nichts zu beschönigen. Will z.B. ein Arbeitgeber einen Betrieb schließen, kann das auf rechtlichem Wege durch den BR kaum verhindert werden. In einem Sozialplan geht es dann regelmäßig nur noch darum, die Folgen des Arbeitsplatzverlustes abzumildern.
Kommen wir nun darauf zu sprechen, warum STV und Sozialplan dennoch zwei Paar Stiefel sind. Das liegt zum einen daran, mit wem der Arbeitgeber die Vereinbarungen trifft. Bei einem Tarifvertrag ist dies immer die Gewerkschaft (im Falle von Hugendubel also ver.di), beim Sozialplan der örtliche Betriebsrat oder der Gesamtbetriebsrat. 
In manchen Fällen kann es sogar Streit darüber geben, ob trotz größerem Arbeitsplatz - Abbau überhaupt ein Sozialplan abgeschlossen werden muss und Abfindungen zu zahlen sind. Dann wird es für Betriebsräte nochmals schwerer, gute Regelungen für die Betroffenen durchzusetzen. 
Ein Sozialtarifvertrag ist natürlich auch kein Allheilmittel. Aber ver.di stehen eben andere Mittel zu Gebote als dem Betriebsrat. Dieser darf nicht zu Aktionen und Arbeitskampfmaßnahmen aufrufen, wenn er etwas erreichen will. Unsere Gewerkschaft hingegen schon. Ist der Arbeitgeber also nicht willens, überhaupt Verhandlungen aufzunehmen oder weigert sich, bestimmte Forderungen zu akzeptieren, kann man ihn zum Abschluss eines Sozialtarifvertrags auf politischem Wege zwingen.
Auch ein Sozialplan ist erzwingbar, und zwar über eine sog. „Einigungsstelle“. Unter dem Vorsitz eines neutralen Dritten (zumeist ist dies ein Arbeitsrichter) versuchen die Betriebsparteien, sich zu verständigen). Das hat der Nürnberger Betriebsrat in diesem Jahr mit Erfolg gemacht. Mögliche Einschränkung siehe oben.
Was heißt das nun bezogen auf das neue Angebot der Geschäftsleitung von Hugendubel, den zum 31.12.2010 auslaufenden Sozialplan um zwei Jahre zu verlängern, wie im letzten Aushang mitgeteilt wurde?
Unser Arbeitgeber will freiwillig einen Sozialplan unterschreiben, obwohl es im Augenblick keinen konkreten Anlass (Schließungen, weiteres Outsourcing) gibt. Freiwillig hört sich gut an, heißt aber auch, er muss es nicht tun. Und bedeutet damit, dass ein Weg über die Einigungsstelle verschlossen bliebe.
Den Sozialplan aus 2009 einfach weitergelten zu lassen, kann nicht die Lösung sein. Dann bliebe es im Falle von Kündigungen bei zu niedrigen Abfindungen, dann gäbe es keine Regelungen zur Option Kurzarbeit, zur Zumutbarkeit neuer Arbeitsplätze oder zu Hilfen beim Umzug.
Gut, dass sich die Geschäftsleitung bewegt. Wenn wir aber mehr Sicherheit wollen, müssen wir auch mehr dafür tun. Lasst uns deshalb weiter für einen – Sozialtarifvertrag kämpfen!

Zusatzinformation: 
Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrates 
Bei personellen Einzelmaßnahmen hat der Betriebsrat zahlreiche Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte. Zu den personellen Angelegenheiten zählen Dinge wie Umgruppierungen, Einstellungen und Kündigung.
Allerdings muss beachtet werden, dass Massenentlassungen, geplante Stilllegungen und eine Verlagerung des Betriebes nicht zu den personellen Einzelmaßnahmen zählen.
All diese Dinge gehören zu den wirtschaftlichen Angelegenheiten und hier hat der Betriebsrat die geringste Mitbestimmung. Da es um unternehmerische Entscheidungen geht, sind diese Rechte begrenzt und können grundsätzlich vom Betriebsrat nicht verhindert werden.
Ihm bleiben in diesen Fällen nur Beratungsmöglichkeiten und letztendlich die Verhandlung über einen Sozialplan.
Der Sozialtarifvertrag greift genau in solchen Krisensituationen, wie Filial- und Abteilungsschließungen oder gar einer Kündigungswelle!
DANKE an Hugendubel!

Mittwoch, 22. Mai 2013

Ein kleines bisschen Wahrheit...

Auf der gestrigen Betriebsversammlung haben wir erlebt,
wie sich die Geschäftsführung (GF) eine Zusammenarbeit
mit dem Betriebsrat (BR) vorstellt und wie diese in anderen 
Alphatecc. Filialen praktiziert wird:

Um die rigorosen Pläne der GF umzusetzen, soll der
BR gemeinsam mit der der Marktleitung innerhalb von vier
Wochen einen "Maßnahmenkatalog" entwickeln, der neben
anderen Einsparungen auch die Personalkostensenkung
enthält. Dass dies jedoch nicht zu den Aufgaben eines 
Betriebsrates gehört wird dabei geflissentlich ignoriert,
sogar ins Gegenteil verkehrt:

Sollte sich heraus stellen, dass diese "Zusammenarbeit" nicht
zustande kommt, droht die GF mit der prompten Schließung
des Ladens, was eher nach Erpressung denn nach gutem
Willen klingt!

Die GF will die Einsparungen aus den von ihr
genannten Gründen, nicht der Betriebsrat. 
Dieser hat im Falle eines Stellenabbaus diesen genau zu
prüfen und mit Hilfe von Rechtsbeistand und Sachverständigen
dafür zu sorgen, dass dies soweit wie möglich verhindert bzw.
abgemildert werden kann. 

Ein abgekartetes Spiel hinter verschlossener Tür
kann und wird es nicht geben.

Die "Verbindlichkeit" des Betriebsrates bezieht sich darauf,
Arbeitsplätze zu erhalten und diese nicht für eine
fragwürdige Zukunft zu opfern. 

Euer Infoblog-Team

Wir freuen uns auf Eure Kommentare im Blog
und auf Eure Anfragen an alphateccfo@gmail.com


Dienstag, 14. Mai 2013



Ein kleines Gedankenspiel:

Jemand bietet Dir zwei Häuser
zum Preis von einem.

Glaubst Du ihm?

Deine Zweifel sind begründet,
Du fragst Dich: "Wo ist der Haken?"

Und dann fragst Du ihn.

Er sagt:

"O.k., die Häuser sind nicht ganz komplett.
Es sind noch keine Fenster drin, die Heizung
fehlt, das Dach ist nicht ganz dicht, der Keller
(so vorhanden) ist feucht,...

aber Hauptsache ist, dass Du die Dinger jetzt kaufst,
denn morgen könnte es zu spät sein,
mit meinem Plan können wir das rechnen..."

Offenbar muss er die Immobilie
ganz schnell los werden...

Konkretes Beispiel:

In einer Firma stehen 1 Teil Gewinn
0,75 Teilen Personalkosten gegenüber.

Für den Unternehmer sind 0,5 Teile Personalkosten
gerade noch tragbar.

Ohne große Mathe-Kenntnisse bedeutet dies:
Die Personalkosten gemessen am Gewinn
(Rohertrag genannt) sind um ein Drittel zu
hoch im Sinne des Unternehmers.

Da man keine Miete, Heizung
und andere harten Kosten einsparen kann
bedeutet dies, da man gleichzeitig den Gewinn aus
Umsätzen praktisch nicht steigern kann
(unsere Beispielfirma ist in der Consumer-Electronics-
Branche tätig und diese steckt in der Krise),
dass man nur noch an den Personal- und ein 
wenig an den Lagerkosten sparen kann.

Lagerkosten einsparen bedeutet schlicht und
ergreifend Sortiments- und Flächenverkleinerung.

Dann haben wir aber immer noch 
ein knappes Drittel zu viel Personal.

Das ergibt in der laufenden Bilanz:

60 Mitarbeiter
geteilt durch drei macht...

...Da war sie wieder, die Mathematik!

Das klappt aber auch nur, wenn man davon ausgeht,
dass alle Mitarbeiter das gleiche Grundeinkommen haben, 
auf Zulagen, Urlaubs- und Weihnachtseld verzichten usw.

Am Ende doch sehr kompliziert!

In diesen Tagen lohnt es sich einen kompetenten
Beistand zu haben, den Betriebsrat anzuhören
und über seinen eigenen Tellerrand hinaus zu denken,
es sei denn, Ihr könnt Euch vorstellen, auf den/ die ein
oder andere KollegIn zu verzichten!

Folgende Begriffe können zukünftig eine
wichtige Rolle spielen:

- Betriebsänderung
- Interessenausgleich
- Sozialplan
- Sozialtarifvertrag

Gemeinsam können wir mehr erreichen!

Jetzt dabei sein!
(Link zur VERDI-Mitgliedschaft)








Montag, 13. Mai 2013

An die KollegInnen des
GLOBUS-SB-Warenhauses:










Seit dem 1. Mai (sehr symbolisch) arbeiten
die KollegInnen bei Globus ohne die Sicherheiten,
die ihnen nur die Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband
und damit in der Tarifbindung geben kann.

In den anderen Vertriebsschienen des GLOBUS-Konzerns
wissen wir seit Jahren was dies bedeutet:

- Willkür bei der Bezahlung (Grundgehalt, Lohnerhöhungen,
   freiwillige Zulagen nach Gutdünken bzw. Verhandlungsgeschick...)

- Hohe Fluktuation

- Verschlechterung des Qualitätsniveaus
   in Sachen Mitarbeiterführung.

- Auslagerung von Tätigkeiten an
   andere Dienstleister usw...

Natürlich regelt die Marktwirtschaft viele Dinge, die auf
dem Reißbrett unregelbar sind,
doch geht es vor allen Dingen um die Menschen,
die dem Unternehmen zum Erfolg verhelfen,
mit ihrer eigenen Hände und Köpfe Arbeit!

Dessen solltet Ihr Euch bewusst werden,
egal ob VerkäuferInnen, Kaufleute im Einzelhandel,
KassiererInnen, Azubis,
WarengruppenleiterInnen oder SachbearbeiterInnen.

Bei persönlichem Interesse schicken wir Euch
gerne die Stellungnahme der
















zum Austritt des GLOBUS-SBW
aus dem Arbeitgeberverband zu!

Eine kurze Anfrage an: alphateccfo@gmail.com
reicht aus.

Am 14. und 15. Mai 2013 findet eine Gesamtbetriebsratssitzung
zu den angesprochenen Themen statt.

Befragt dazu Euren Betriebsrat!

- Lieber einmal zu viel, als einmal zu wenig!

Euer Infoblog-Team


Mitglied werden und Mitreden!
(Hier gehts zur Anmeldung!)

Dienstag, 7. Mai 2013

Ein wichtiger Tag!

Einerseits findet heute die erste Marktleitersitzung
nach vielen Monaten statt....
Vielleicht rücken sie endlich mit der Wahrheit heraus!

Andererseits hat das Arbeitsgericht in Bamberg die
Interessen der Arbeitnehmer bei Alphatecc gestärkt.
Die Anträge des dortigen Betriebsrates wurden zu
dessen Gunsten entschieden.

Nachdem ein mutiger Mitarbeiter in Forchheim
die klaren Forderungen des Betriebsrates durch das
breite Versenden des Aushangs
"Offene Worte - Laut und deutlich" an viele Email-Adressen
innerhalb des Globus-Fachmärkte-Konzerns deutlich gemacht
hat, erwarten wir nun endlich eine Stellungnahme
der Geschäftsführung zur Zukunft des Standortes Forchheim.

Die KollegInnen dort kämpfen nicht
auf verlorenem Posten. Auch andere Betriebe des
Konzerns sorgen sich um das Grundlegende:

-Die Folgen der Übernahme der HELA-Gruppe:

So lief's bei HELA: "Bitte kein Widerstand!" (Link zum "HELA-Blog)

-Der Ausstieg des GLOBUS-SBW aus dem Arbeitgeberverband
und damit aus der Tarifbindung, deren Folgen wir und
unsere Kollegen der Baumärkte tagtäglich erleben.

Ein Tag, der hilft zu erkennen, 
dass Recht bleibt, was Recht ist.

Dass Ihr Euch dazu hinreißen lasst, Euren Betriebsrat
anzuzweiflen oder gar zu verspotten, mag Eurem Unwissen
geschuldet sein! Dennoch solltet Ihr erkennen, dass der
Betriebsrat kein Intersse daran haben kann den Betrieb
"gegen die Wand zu fahren", was ihm auch nicht möglich ist.

Es geht um Euren Arbeitsplatz!


Euer Infoblog-Team

Siehe auch:

Die Kollegen bei EDEKA
Dehner - Infoblog

Media Markt: Gibts nicht!
- Haben ihre Rechte offenbar schon aufgegeben!!!